DFWR und AGDW geht Bundesjagdgesetz-Novelle nicht weit genug

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Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf einer Novelle des Bundesjagdgesetzes bedarf laut Deutschem Forstwirtschaftsrat (DFWR) und AGDW – Die Waldeigentümer einiger Nachjustierung. Soll der deutsche Wald als probate Antwort auf den Klimawandel zum Mischwald umgebaut werden, so müsse sichergestellt werden, dass Aussaat, Pflanzungen aber auch Naturverjüngung eine echte Chance haben. Dafür erachten die Forstvertreter angepasste Schalenwildbestände als eine wesentliche Voraussetzung. Für die objektive Herleitung der Abschusshöhe fordern beide Verbände ein Vegetationsgutachten als Grundlage zur Beurteilung des Zustandes der Vegetation.

„Die absolute Dringlichkeit des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels und die Tatsache, dass bereits die letzte Bundesjagdgesetznovelle erfolglos war, erfordert jetzt mehr denn je ein ernstgemeintes und entschlossenes Handeln“, kommentiert DFWR-Präsident Georg Schirmbeck. „Es muss sichergestellt werden, dass sich der Wald natürlich ohne Schutzmaßnahmen verjüngen kann, sonst haben klimastabile Mischbaumarten bei hohem Wildverbiss-Druck keine Chance“, betont AGDW-Präsident von der Marwitz. In diesem Zusammenhang muss es auch zusätzlich möglich sein, dass Mischbaumarten durch Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung zum Umbau von Reinbeständen eingebracht werden und diese im Wesentlichen ohne Schutz aufwachsen können. Die Verbändeanhörung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für den 28. August angesetzt.

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